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M i e t v e r t r a g
Zwischen dem Verein für naturnahe Erholung e.V." -Vermieter- und dem -Mieter- wird folgender Vertrag geschlossen.
1. Der Vermieter stellt dem Mieter (verantwortliche Person) die vereinseigene Seegerteichhütte zur Verfügung. Die Übergabe und Rücknahme der Seegerteichhütte erfolgt durch einen Beauftragten des Vermieters.
2. Die Rücknahme durch den Beauftragten erfolgt nur im sauberen Zustand. Die Reinigungspflicht des Mieters erstreckt sich auch auf das angrenzende Gelände. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, ist der Vermieter be- rechtigt vom Mieter eine Reinigungsgebühr von 50,00 zu fordern. Die Grillbenutzung mit Endreinigung beträgt 10,00 . Die Beseitigung des anfallenden Mülls erfolgt durch den Mieter. Für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden an der Hütte, Einrichtung, Inventar sowie Außenanlagen haftet der Mieter persönlich. Er ist weiterhin für jegliche Schäden haftbar, die Dritten aufgrund ihrer Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Er stellt den Vermieter insofern von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Die allgem. Nachtruhe ist von 22 - 6 Uhr zu beachten. Unnötiger Lärm (Musik), insbes. bei An- u. Abfahrten, sind zu vermeiden.
3. Die Vermietung erfolgt nur zur Durchführung geschlossener privater Veranstaltungen. Der Verkauf von Speisen und Getränken an Dritte" ist nicht gestattet. Ebenfalls verboten ist das Anlegen von offenen Feuern. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Zusätzliche Zeltaufbauten sind auf dem Parkplatz bzw. unter der Überdachung nicht gestattet (Lärmschutz u. Nachtruhe). Das vermietete Gelände umfaßt nur die Hütte und den Parkplatz. Das Seegerteichgelände (Seegerteich) darf nicht einbezogen werden.
4. Nach Schluß der Veranstaltung sind sämtliche Türen und Fenster sowie der Aufenthaltsraum-Küche zu verschließen. Alle Beleuchtungen sind auf Aus" zu stellen.
5. Den Weisungen des Beauftragten des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten.
6. Die Grundmiete ist bei Vertragsabschluß fällig in bar. (Überweisung, bzw. Bezahlung bei Rücknahme ist nach Vereinbarung evtl. möglich.)
7. Der Mieter erkennt an, daß ihm das Mietobjekt in ordnungsgemäßen, unbeschädigten und sauberen Zustand übergeben wurde.
Rosenthal, den ...................................
Vermieter:...................................................................................................
Mieter:.........................................................................................................
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Mieter (verantwortliche Person):
Name: ...................................................................
Vorname: ................................................................... .. Straße: ...................................................................
Plz / Ort: ....................................................................
Tel.: ....................................................................
Mietdatum: ....................................................................
Ganztagesvermietung: O
Halbtagesvermietung: O
Übergabedatum: ...................................................
Uhr........................................
Rücknahmedatum: ..............................................
Uhr........................................
Gebührenzusammenstellung:
Grundmiete: = .............................
Stromzählerstand:
bei Übergabe:..........................
bei Rückgabe:..........................
Verbrauch:................................
abzüglich 20 kwh
Verbrauch:...........kwh * 0,25 = .............................
Grillbenutzung + Endreinigung = .............................
Für Inventarverlust zusammen = ..............................
Reinigungsgebühr: = ............................. -------------------------------------------------------------------
Gesamtkosten: = ............................. =======================================
Betrag erhalten am:...............................
Vermieter: .................................................. |
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